Informationen zum DAeC

Wie ist das eigentlich im DAeC geregelt?

In letzter Zeit werden vermehrt Fragen zur Organisation, den Aufgaben und der Finanzierung des DAeC gestellt.

Hierzu erhaltet Ihr die folgenden Erläuterungen:

 

  1. Vorstand und Hauptversammlung

 

Der Vorstand des DAeC vertritt die Interessen des Mitglieder nach innen und außen. Die Hauptversammlung (HV) wählt und entlastet den Vorstand. Dieser hat einmal jährlich auf der HV Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen.

Die Satzung regelt hierzu verbindlich die Einzelheiten. Sie kann im Netz auf der DAeC-Seite eingesehen werden.

 

  1. Bundesausschüsse

Die Bundesausschüsse behandeln übergreifende und spezifische Sachthemen.

Derzeit arbeiten die von der Mitgliederversammlung des DAeC beschlossenen Bundesausschüsse in den folgenden Bereichen:

  • Frauen und Familie,
  • Technik,
  •  Ausschuss Unterer Luftraum und
  • Flugsicherheit.

 

  1. Bundesausschuss unterer Luftraum (BAUL)

Der Luftraum ist die Basis für die Ausübung unseres Sports. Der Luftraum ist deshalb für alle Luftsportler von essenzieller Bedeutung.

Daher hatte die Hauptversammlung des DAeC in ihrer außerordentlichen Sitzung am 22.4.2016 die Gründung des BAUL gemäß § 27 Nr. 3 der Satzung beschlossen.

Die Beschlussvorlage enthielt die Begründung: „Der untere Luftraum ist unser Sportplatz, und er muss gesichert werden. Die Anforderungen an den Luftraum sind von der jeweiligen Luftsportart abhängig unterschiedlich. Um dies zu gewährleisten arbeiten bundesweit Experten aller Luftsportarten zusammen.“

Damit soll sichergestellt werden, dass u.a. die Abstimmung von spartenübergreifenden Luftraumthemen innerhalb des DAeC und unter Mitwirkung aller seiner Mitglieder erfolgen kann. Hier wird die Zusammenarbeit der Bundeskommissionen bzw. der Luftsportarten festgeschrieben.

Der BAUL vertritt die Mitglieder des DAeC in allen Luftraumfragen nach innen und außen und ist somit für die Sicherung des Luftraums für den Luftsport zuständig. Insbesondere in Fragen der Luftraumstruktur und -nutzung ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine der wichtigsten Ansprechpartnerinnen.

 

  1. Bundeskommissionen (BUKO’s)

Die einzelnen Luftsportarten werden innerhalb des DAeC auf Bundesebene durch eine Bundeskommission vertreten (Ein-Platz-Prinzip je Luftsportart auf Bundesebene). Sie sind Organe gem. § 11 der DAeC-Satzung.

Die BUKOs führen, verwalteten, finanzieren und organisieren sich selbst im Rahmen der Satzung und Ordnungen des DAeC und seiner Mitglieder in allen sportlichen Belangen.

 

  1. BUKO Segelflug und segelflugspezifische Luftraumarbeit

Die Geschäftsordnung (GO) der BUKO Segelflug sieht für die Facharbeit Luftraum in Übereinstimmung mit der DAeC Satzung den BAUL für die Luftraumarbeit vor. Der BUKO Segelflug bleibt es unbenommen, ihre segelflugspezifische Luftraumarbeit parallel zum BAUL in einem entsprechenden Fachgremium der BUKO Segelflug durchzuführen. Eine Vertretung nach außen (z. B. gegenüber der DSF) steht jedoch nicht im Einklang mit der DAeC- Satzung. Dies gilt auch für eine Änderung der GO der BUKO Segelflug, durch welche luftsportspartenübergreifende Luftraumarbeit nicht mehr im BAUL stattfinden und ggf. dauerhaft einem Verbandsmitglied oder den AUL-S übertragen werden soll. Dies wirft zudem schwierige Fragen der Gemeinnützigkeit des gesamten DAeC auf. Daraus folgt, dass die Sport- und Fachhoheit der BUKO Segelflug hier jedenfalls ihre Grenze findet.

Nach dem erklärten Willen der Mehrheit der DAeC-Mitglieder erfolgt die Luftraumarbeit des DAeC, auch und gerade für die Segelflieger in den Mitgliedsverbänden des DAeC im BAUL und nicht durch den AUL-S des DSV.

 

  1. Finanzen

 

5.1      Finanzierung der Bundesausschüsse

Die Finanzierung der Reisekosten und Auslagen (Aufwendungen des Ehrenamts) der ehrenamtlichen Vorsitzenden der Bundesausschüsse erfolgt aus dem Verbands- bzw. Basisbeitrag.

Die zwei hauptamtlichen Referenten Luftraum, Flugbetrieb und Flugsicherheit sowie Luftfahrttechnik und Betrieb, die die drei ehrenamtlichen Vorsitzenden der Bundesausschüsse BAUL, Technik und Flugsicherheit unterstützen, werden aus dem Fachbeitrag finanziert und über die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle und den genehmigten Stellenplan geregelt.

Die Höhe der finanziellen Ausstattung der Bundesausschüsse und die personelle Ausstattung der Bundesgeschäftsstelle beschließt jährlich die Hauptversammlung des DAeC im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

 

  1. Verwirklichung der DAeC Ziele und deren Finanzierung

Zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes werden zur Deckung der laufenden Ausgaben Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe der unterschiedlichen Beiträge wird in § 8 der Satzung geregelt.

Der Verbands-/Basisbeitrag gem. § 8 Ziffer 2 und 3 wird zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes von allen Mitgliedsorganisationen bezahlt. Über die Höhe des Verbandsbeitrages entscheidet die Hauptversammlung.

Der Fachbeitrag gem. § 8 Ziffer 4 wird für die personelle und sachliche Ausstattung und Unterhaltung der Geschäftsstelle von den Regionalen Multi-Luftsportverbänden bezahlt. Über die jeweilige Höhe des Fachbeitrages entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Hauptversammlung. Stimmberechtigt sind dabei die Mitglieder, die diesen Fachbeitrag zu entrichten haben.

 

Die ordentlichen Mitglieder des DAeC gem. § 5 Abs. 2 der Satzung sind zur Leistung eines Sportbeitrages für die Bundeskommissionen gemäß § 8 Ziffer 5 verpflichtet, in denen sie vertreten sind. Über die Höhe des Beitrages entscheiden die jeweiligen Bundeskommissionen. Der Sportbeitrag wird von den ordentlichen Mitgliedern (Landesverbände und Monoverbände) für die jeweilige Bundeskommission bezahlt und gem. des BUKO-Haushaltes für Wettbewerbe, Sportbetrieb etc. verwendet.

 

  1. Verwendung der Beiträge

Über die Verwendung der Beiträge (des Zentral-Haushalts) Basis-/Verbandsbeitrag und Fachbeitrag beschließt jährlich die Mitgliederversammlung im Rahmen der Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans.

Anmerkung: Auf den Gesamthaushalt (incl. Sporthaushalt, LSG-B und LSJ) wird hier noch nicht eingegangen.

 

  1. Prüfung der Verwendung der Finanzmittel

Die Buchführung, Rechnungslegung und der Jahresabschluss werden jährlich von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Prüfungen haben stets zu keinen Einwendungen geführt (§ 29 Ziff. 1). Darüber hinaus prüfen 2 von der MV gewählte Mitglieder die Finanzen im Hinblick auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit (§ 29 Ziff. 3).

Die Berichte der Rechnungs- und Kassenprüfer wird jährlich der Hauptversammlung als Grundlage für die Entlastung des Vorstands vorgelegt.

 

  1. Zusammenfassung

Aus den dargelegten Punkten ist zu ersehen, wie die wichtige Teile der Organisation, der Aufgabenverteilung und der Finanzierung unseres Dachverbands in der Satzung geregelt sind.

Wir alle sind an die Satzung gebunden. Nicht zuletzt durch die Anerkennung und Beachtung dieser verbindlichen Regeln können wir als starke Gemeinschaft für den Luftsport auftreten und unsere Position gegenüber Politik und Behörden nachdrücklich vertreten.

 

 

 

 

 

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